Unzureichende Kontrollen

Ein anderes Problem, unabhängig von dem Strafmaß, sind die Kontrollen. Nicht alles was nützlich wäre kann auch kontrolliert werden, weil es mit einem zu hohen personellen Aufwand verbunden wäre, oder aber einzelne unbescholtene Bürger zu sehr belästigt würden. Letzteres ist auch ein Grund warum der Entzug des Führerscheins nur bedingt Wirkung zeigen würde. Es ist sehr wohl möglich jahrelang ohne Führerschein zu fahren ohne erwischt zu werden, wie es prominente Beispiele zeigen.

Geschwindigkeitskontrollen sind zwar ohne Weiteres durch die Polizei oder automatische Blitzer durchführbar, aber bei anderen Verkehrsdelikten wie zu dichtem Auffahren, Drängeln, riskanten Überholmanövern, die dann vermehrt vorkommen, wenn keine Polizei in der Gegend ist, wird es weitaus schwieriger. Auch ist es schwierig, durch ein zwangsläufig lückenhaftes Kontrollsystem mutwillige Serientäter von jenen unterscheiden, die ein Schild übersehen haben. Dadurch, dass Wiederholungstäter härter bestraft werden, lässt sich zwar eine gerechtere Strafe erzielen, allerdings bleibt immer noch Vieles im Dunkeln.

Dort wo das Kontrollsystem blind ist, ließen sich die Delikte effektiver offenlegen, wenn eine Art Strafanzeige von anderen Verkehrsteilnehmern sehr leicht erstellt werden und registriert werden könnte. Natürlich dürfte diese nicht zu einer direkten Bestrafung dessen führen, der angezeigt wurde, weil die zivile Bevölkerung keine exekutive Gewalt erhalten darf. Jedoch sollten die Anzeigen, falls sie sich häufen (von unterschiedlichen Verkehrsteilnehmern) dazu führen, dass der Angeklagte einerseits darüber informiert wird, und im Falle, dass er der Polizei wegen des gleichen Deliktes auffällig wird, mit einem Vielfachen des Basisbußgeldes geahndet werden, so als ob ein Wiederholungstäter wäre. Die Anzeigen aus der Zivilbevölkerung würden als Bewährungsstrafe gewertet, wobei jene Anzeigen von notorischen Anzeigern natürlich kaum gewichtet werden dürften. Ebenso jene aus der Nachbarschaft oder wenn die Selben fortwährend von den gleichen angezeigt würden oder gewisse Netzwerke von Personen, die die gleichen Personen anzeigen. Es würde zwar einen gewissen Aufwand bedeuten, um die geeigneten Strukturen und Regeln zu schaffen, aber dann wäre der Krieg auf den Straßen bald vorbei und ein Verbot wäre ein Verbot.

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Bußgelder im Straßenverkehr

Zu den Bereichen unseres Lebens die sehr strikt mit Ge- und Verboten geregelt sind, gehört der Straßenverkehr. Nicht nur fixe Regeln beeinflussen dort unser Verhalten sondern auch Technik in Form von Verkehrsampeln und mittels Fernüberwachung adaptierten Geschwindigkeitsbeschränkungen.

Der gesamte Aufwand und die Einschränkungen persönlicher Bewegungsfreiheit haben triftige Gründe. Es soll so weit wie möglich unser aller Sicherheit schützen. Auch ist, oder sollte es ein Ziel sein, den Verkehr möglichst am Fließen zu lassen, sodass möglichst alle Teilnehmer ihr Ziel zügig und stressfrei erreichen. Die Einhaltung der Verbote hat eine hohe gesellschaftliche Relevanz, denn dadurch, dass einzelne sich nicht an die Regeln halten, gefährden sie sich selbst, und, was weit schlimmer ist, auch andere. Ihr Verhalten führt zwar dazu, dass die einzelne Person oft etwas schneller am Ziel ist, jedoch auf Kosten der Allgemeinheit, die statistisch betrachtet deshalb länger braucht, um ihr Ziel zu erreichen. Das bedeutet, dass die Verbote dazu da sind, egoistisches Verhalten einzuschränken, sodass das Verhalten einzelner weitestgehend den gesellschaftlichen Interessen folgt. (Ausnahme siehe: Verkehr oder Schikane)

Das bedeutet aber auch, dass die Verkehrszeichen mit den einhergehenden Verboten nicht dazu da sind, die Landschaft zu verschönern, sondern damit sich an die Regeln gehalten wird. Daraus lässt sich aus der Erläuterung des vorangegangenen Textes schließen, dass die Bußgelder und Strafen Wirkung zeigen müssen.

Es ist nicht damit getan, Bußgelder auszustellen und es ist auch nicht das Ziel, die Staatskasse aufzubessern. Im Prinzip kann daraus, dass Bußgelder oft ausgestellt werden, geschlossen werden, dass die Strafen nicht ausreichend hoch sind – weil sie keine Wirkung zeigen. Bei geringfügigen Verstößen wäre dies duldsam, da es nur geringe Auswirkungen auf die gesellschaftlichen Interessen wie Verkehrssicherheit, stressarme Fortbewegung und Ähnliches hat. Aber die Verkehrstoten machen deutlich, dass es eben doch maßgebliche Verstöße mit hoher gesellschaftlicher Relevanz sind, die es zu bekämpfen gilt, und dies eben mit ernstgemeinten Verboten. Deshalb ist es wichtig, die Strafen so zu staffeln, dass es der Gefährdung angemessen ist. Kleine Vergehen müssen auch nur kleine Bußgelder oder schlicht Mahnungen nach sich ziehen. Klare Verstöße, die dagegen zeigen, dass der Verkehrsteilnehmer sich nicht um die Verkehrsregeln schert, müssen so schmerzhaft sein, dass von dieser Person ein wiederholter Verstoß sehr unwahrscheinlich wird. Es muss klar erkennbar sein, dass ein maßgeblicher Verkehrsdelikt mit einer billigenden Inkaufnahme einer fahrlässigen Tötung in mehrfachen Fällen gleichkommt. Weil eine Sicherheitsverwahrung mit zu vielen gesellschaftlichen Kosten verbunden wäre, ist eine Geldstrafe durchaus die bessere Wahl, um eine erziehende Wirkung zu erzielen. Wären Menschen gleich, so könnte man davon ausgehen, dass ein und die gleiche Strafe bei jedem die gleiche Wirkung erzielen würde. Aber das ist bei weitem nicht der Fall, denn das Schmerzempfinden gegenüber Strafen ist für jeden anders. Wo dem einen eine Mahnung Anlass genug ist, sich an das Gesetz zu halten, da beeindruckt den anderen selbst eine Geldstrafe nicht. Manch einer geht sogar so weit, dass er ab und an eine Geldstrafe in Kauf nimmt, um sich so die Freiheit nehmen zu können, ständig schneller zu fahren. Wenn das unser Ziel wäre, dann sollten wir gleich Führerscheine ausstellen, die nebst der Zahlung von einer beachtlichen Summe das Schnellerfahren erlauben. Etwa bei einer jährlichen Zahlung von 1 000 € bekommt der Fahrer einen Stempel (+ 10 %) der es ihm erlaubt immer 10 % schneller zu fahren bei 10 000 €/a darf er 20 % schneller fahren und bei 100 000 € darf er auch durch Rot fahren. Auch wenn es ein derartiges Gesetz nicht gibt, so entspricht dies durchaus der Realität auf unseren Straßen, weil die Verbote nicht ernst gemeint sind.

Dabei gibt es in anderen Ländern bei der Verkehrsordnung Verbote die tatsächlich ernst gemeint sind und bei denen die Bußgelder eine Wirkung erzielen sollen. So werden die Geldstrafen an das Einkommen des Straftäters angepasst, damit unabhängig wie vermögend dieser ist, das Bußgeld auch als solches empfunden wird und nicht als schlechten Witz aufgefasst wird. Wie bei so vielem müssen wir uns bewusst werden, dass wir in einer kapitalistischen Welt leben und das hat Konsequenzen. Hierbei unterscheidet sich unmissverständlich ob die Verbote in der Verkehrsordnung etwas sein sollen, das einem Verbot entsprechen soll oder ob sie besondere Rechte für Wohlhabende darstellen, die es sich leisten können, und wollen. Aber in diesem Fall wäre es leichter, einen Führerschein mit Sonderrechten zu verkaufen, das wäre einfacher und ehrlicher.

Wenn die Verbote ernst gemeint sind, muss ein Wiederholungstäter das doppelte, zehnfache oder tausendfache von dem Grundbetrag zahlen und der Strafbetrag muss solange steigen, bis er es gelernt hat, oder er zahlungsunfähig ist.

Ein anderer Ansatz für Wiederholungstäter wäre die Beschlagnahmung des Fahrzeuges mit anschließender Versteigerung des selben zwischen den Weihnachtstagen und Neujahr, wobei der Erlös an wohltätige Zwecke ginge.

Unwirksame Geldbußen

Geldbußen oder andere Bestrafungen sind oft ein unangenehmes Thema, und man macht sich selten beliebt, wenn man über Bußgelderhöhungen diskutiert. Allerdings gehören sie unabdingbar zu Verboten dazu.

Es scheint es zunächst einmal wichtig, sich darüber im Klaren zu sein, was ein Verbot ist. Einige sind wohl leichtgläubig der Auffassung, dass man das, was verboten ist, nicht tun darf. Nun, das klingt insbesondere in einem Rechtsstaat wie dem Unsrigen sehr vernünftig, allerdings stimmt es nicht. Im Grunde genommen darf man alles Verbotene tun, man sollte nur mit einer Bestrafung rechnen. Diese wie auch immer geartete, empfundene Bestrafung ist der Grund aus welchem wir uns an Verbote oder andere Regeln halten. Es gibt beispielsweise viele Vorschriften, Normen und Verhaltensweisen, die unser tägliches Zusammenleben in der Gesellschaft regeln, an die wir uns aus dem Grund halten, damit im sozialen Miteinander akzeptiert sind und unsere Stellung wahren. Ein Rüpel, der andere beleidigt, verletzt Verbote, die dazu führen, dass er mit sozialer Ausgrenzung bestraft wird. Viele Gesetze befolgen wir, weil es unseren moralischen Ansprüchen an uns selbst genügt und wir uns den Verstoß gegen diese Verbote selbst nicht verzeihen würden.

Vergleichen wir zwei Verbote. Zum einen nehmen wir das Verbot, welches ein sechsjähriges Mädchen seiner Mutter gibt in dem es sagt: „Du darfst meinen Teddy nicht in der Waschmaschine waschen, sonst werde ich böse.“ Zum anderen das Verbot, dass man einen anderen nicht töten darf und welches bei Verstoß zu einer mehrjährigen Gefängnisstrafe führt.

Hier ist es wichtig, dass wir uns vor Augen führen, dass beides unmissverständlich Verbote sind und keines die Handlung direkt verbietet, sondern sie unter Strafe stellt. Beide Handlungen können durchgeführt werden, wenn die Konsequenz als das geringere Übel angesehen wird, weil die Strafe gering ausfällt oder man ihr entgehen kann. Stellen sie sich für einen Augenblick vor die Strafen würden bei diesen beiden Verboten vertauscht werden – glauben sie die Mehrheit der Gesellschaft würde sich noch identisch verhalten? Nicht einmal der Rechtsapparat geht davon aus, dass Verbote dazu führen, dass man sich trotz aller Strafen dazu entscheidet sich an das Verbot zu halten. Deshalb gibt es bei Straftaten, die in hohem Maße relevant sind, Verbote, die bereits das Planen oder den Versuch einer Straftat, wie beispielsweise Mord, unter Strafe stellen.

Nichtsdestotrotz bleibt es bei einer Tatsache. Ein Verbot bedeutet nicht, dass man etwas nicht tun darf und es hat auch keinerlei Wirkung, bis auf jene vorbeugende Wirkung, die durch eine Bestrafung im Falle eines Verstoßes zu erwarten ist. Folglich ist ein Verbot, dessen Bestrafung keinerlei Wirkung zeigt, kein Verbot, sondern ein Witz, ungeachtet dessen, von wie vielen Juristen es aufgestellt worden ist oder welche gesellschaftliche Bedeutung es hat.

Nun ist es wichtig, wie sie Verbot definieren wollen. Wollen sie, dass Verbote etwas sind, an das sich gehalten wird oder wollen sie, dass Verbote Rechte darstellen, die man sich unter Erbringung gewisser Opfer erlauben darf? Für die Meisten wird es völlig in Ordnung sein, dass von Fall zu Fall die eine oder andere Definition Anwendung findet, je nachdem ob es sich um Mord handelt oder darum, ob jemand am Sonntag den Rasen mäht.